Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Zulassungsstelle:
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist elektronisch und damit auch wesentlich einfacher geworden. Für die Fahrzeugzulassung benötigen Sie neben den üblichen Unterlagen - wie beispielsweise Ihren Personalausweis, den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, sowie bei gebrauchten Fahrzeugen eine TÜV und AU Bescheinigung - nur noch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB Nummer) bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Die Doppelkarte zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeugs wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) ersetzt, seit 2008 wird das Versicherungsbestätigungsverfahren nur noch elektronisch mit einer Versicherungsbestätigungsnummer „EVB-Nummer“ durchgeführt.
Mit der EVB-Nummer wird der Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen.
Eine EVB-Nummer ist daher bei Neuzulassung, Fahrzeugwechsel, Versicherungswechsel und einem Halterwechsel erforderlich.
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und vergleichen Sie kostenlos die günstigsten Kfz-Versicherungen für Ihr
Auto.
Nach der Berechnung wählen Sie einfach die für Sie günstigste
Kfz-Versicherung aus und beantragen den gewünschten Versicherungsschutz.
Sofort nach absenden des Online Antrages erhalten Sie die EVB-Nummer zur Zulassung - entweder online, per E-Mail oder SMS.
Sie können die Versicherungsbestätigung mit der EVB Nummer zur Fahrzeug
Anmeldung oder Ummeldung auch ausdrucken und der Zulassungsstelle schriftlich
vorlegen.
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung zum
neuen Versicherungsjahr sendet der neue Kfz-Versicherer automatisch die
EVB-Nummer zur Zulassungsstelle und nimmt Ihnen so den Weg zur
Straßenverkehrsbehörde ab!