Die Kündigung der Kfz Versicherung muss immer durch den Versicherungsnehmer erfolgen.
Kündigungen eines Kfz Versicherungsvertrages sollten immer schriftlich und nach Möglichkeit per "Einschreiben mit Rückschein" erfolgen.
Beachten Sie bei der Kündigung der Kfz Versicherung unbedingt auf die Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen!
Die ordentliche Kündigung einer Kfz Versicherung erfolgt immer zum Ablauf des Vertrages (in den meisten Fällen zum Ende des Versicherungsjahres, wenn das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gekoppelt ist) mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
So das Sie in den meisten Fällen die Kfz Versicherung bis zum Stichtag 30.11. kündigen können, um zum 01.01. des Folgejahres zu einer günstigeren Kfz Versicherung zu wechseln.
Eine Vorlage zur Kündigung der Kfz Versicherung stellen wir Ihnen hier kostenlos als download zur Verfügung.
Mit diesem Kündigungsformular können Sie die Kfz Versicherung schnell und einfach kündigen.
Eine außerordentliche Kündigung der Kfz Versicherung ist auch noch nach dem Stichtag 30.11 möglich, z.B. wenn Ihre Kfz Versicherung einen Schaden reguliert hat oder die Beiträge zur Autoversicherung zum 01.01 des Folgejahres erhöht.
Auch bei dem Sonderkündigungsrecht wegen
Beitragserhöhung gibt es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zu
beachten, die Kündigungsfrist beginnt ab dem Eingang der Beitragsrechnung mit
dem Bescheid über die Erhöhung der Versicherungsbeiträge.
Beispiel:
Wenn Sie die Beitragsrechnung für das nächste Jahr mit einem höheren Beitrag
am 15. Dezember erhalten, so können Sie noch bis zum 15. Januar des Folgejahres
die Kfz Versicherung aufgrund des besethenden Sonderkündigungsrechts wegen
Beitragserhöhung kündigen.
Diese Kündigungsmöglichkeit besteht im Rahmen
der Gesetzgebung. In der Praxis jedoch nur theoretisch, denn:
Welche Kfz Versicherung lässt sich freiwillig auf einen rückwirkenden Versicherungsbeginn zum 01.01. ein?
Nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Stichtagen für den rückwirkenden Vertragsabschluss.
Wichtig: In der Praxis können Sie bei den meisten
Versicherungen bis zum Stichtag: 31.12. eine neue Kfz Versicherung
abschließen bzw. beantragen!
Nennen Sie bei der außerordentlichen
Kündigung immer den Grund warum Sie die Kfz Versicherung kündigen, da das
Versicherungsunternehmen ansonsten ihr Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen
muss und die ausgesprochene Kündigung der Kfz Versicherung als unbegründet
zurückweisen kann.
In diesem Jahr fällt der Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung auf einen
Montag. Die Kündigung der Kfz-Versicherung sollte daher frühzeitig an den
Kfz-Versicherer verschickt werden.
Da der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung am 30.11. auf einen Montag fällt, sollte die schriftliche Kündigung der Autoversicherung rechtzeitig abgeschickt werden, denn nur durch das rechtzeitige absenden des Kündigungsschreibens kann das Risiko einer Kündigungsablehnung ausgeschlossen werden.
Falls die Kündigung erst am Dienstag, also am 1.12. beim Kfz-Versicherer
eingeht, wird der Kfz-Versicherer Ihre Kündigung nicht
mehr akzeptieren und diese aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfrist zurückweisen!
So auch die Empfehlung des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wonach die Versicherer an den
30.11 als Stichtag festhalten sollen.
Die Kündigung muss beim Versicherer also bis zum 30. November eingegangen sein!
Wir empfehlen Ihnen daher die Kündigung spätestens am 27. November per
Einschreiben mit Rückschein an den Kfz-Versicherer zu senden. Nur so können Sie
den rechtzeitigen Eingang des Kündigungsschreibens beim Kfz-Versicherer
nachweisen!
Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist bei einem geplanten Versicherungswechsel zum 01. Januar notwendig!
Sofern Sie Ihre Kfz-Versicherung zum 01.01. wechseln wollen, ist es unbedingt notwendig, dass Sie den bestehenden Vertrag rechtzeitig kündigen.
Eine Kündigung durch uns oder den neuen Kfz-Versicherer kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Bitte denken Sie daher unbedingt daran, die Kfz-Versicherung Kündigung
rechtzeitig an Ihren Kfz-Versicherer abzusenden, damit Sie die gewünschte neue
Kfz-Versicherung auch erhalten.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder aus anderem Grund nicht mehr besitzen, endet der Kfz Versicherungsvertrag auch ohne Kündigung mit der Ummeldung oder der endgültigen Stilllegung des Fahrzeuges!
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln können Sie auch Ihre Kfz-Versicherung wechseln - ohne das eine besondere Kündigungsfrist beachtet werden muss.
Informieren Sie die Kfz-Versicherung über den Fahrzeugwechsel und bitten Sie die Versicherungsgesellschaft um Endabrechnung des Kfz-Versicherungsvertrages, damit ein eventuell vorhandenes Guthaben ausgezahlt und der Vertrag nicht in eine Ruheversicherung umgewandelt wird.