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Als Deckungssumme wird die Versicherungssumme bezeichnet bis zu der die Kfz
Haftpflichtversicherung leistet. Übersteigt ein Haftpflichtschaden die
vertraglich vereinbarte Deckungssumme, so haftet der Schadenverursacher für den
darüber hinausgehenden Schaden persönlich mit seinem gesamten
Vermögen.
Dem Versicherungsnehmer stehen hierbei verschiedene
Deckungssummen zur Auswahl:
Die gesetzliche Deckung entspricht der geringsten Versicherungssumme:
Die Kfz Haftpflichtversicherung leistet bis zu max. 7,5 Mio. Euro für
Personenschäden, 1.120.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für
Vermögensschäden.
50 Mio. Euro werden pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden von der Kfz Haftpflichtversicherung je Schadensfall bereitgestellt. Die Deckungssumme je geschädigte Person ist je nach geltendem Kfz Tarif auf 8 Mio. Euro bis zu 15 Mio. Euro begrenzt.
100 Mio. Euro werden pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden von der Kfz Haftpflichtversicherung je Schadensfall bereitgestellt. Die Deckungssumme je geschädigte Person ist je nach geltendem Kfz Tarif auf 8 Mio. Euro bis zu 15 Mio. Euro begrenzt.
Der Preisunterschied zwischen der gesetzlichen und der erweiterten
Deckungssumme ist so unerheblich dass wir unbedingt die erweiterte
Haftpflicht-Deckungssumme empfehlen.
Auf der sicheren Seite sind
Versicherungsnehmer die sich für die 100 Mio. Euro Deckung entscheiden, damit
wird das Risiko einer eventuellen persönlichen Nachhaftung so gut wie
ausgeschlossen!
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