Bei dem Rabattschutz (meist gegen Aufpreis) bleiben ein oder mehrere Schäden,
die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten, ohne Auswirkung auf die
Prämie. Der Versicherungsnehmer wird nicht in eine niedrigere SF-Klasse
zurückgestuft.
Der Rabattschutz kann individuell für die Kfz
Haftpflichtversicherung und/oder die Vollkaskoversicherung vereinbart
werden.
Leider wird der Rabattschutz bei einem Wechsel der Kfz
Versicherung nicht übertragen, so dass bei eingetretenen Schadenfällen die
Zurückstufung in eine niedrigere SF-Klasse bei Vertragswechsel beim neuen
Versicherer zu Buche schlägt!
Die Versicherer können ihre
Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine
Möglichkeit die Kfz Versicherung (Haftpflicht und Vollkasko) um den Rabattschutz
zu erweitern könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Wenn zum Zeitpunkt des Schadens der Rabattschutz besteht, wird pro
Versicherungsjahr jeweils ein belastender Schaden so behandelt, als sei er nicht
gemeldet worden. Ihr Vertrag wird trotz des Schadens im Folgejahr in die
nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.
Der Rabattschutz kann
vereinbart werden, wenn sich Ihr Vertrag bei Abschluss des Rabattschutzes in der
Kfz-Haftpflicht- und - sofern vereinbart - in der Vollkaskoversicherung
mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 befindet. Wird neben der
Kfz-Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kann der
Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten gleichzeitig abgeschlossen werden.
Stellt sich nachträglich heraus, dass die genannten Voraussetzungen bei
Beginn des Rabattschutzes nicht erfüllt waren, entfällt dieser rückwirkend für
beide Versicherungsarten. Der Beitragszuschlag für den Rabattschutz wird Ihnen
rückwirkend ab Vertragsbeginn erstattet. In diesem Fall erfolgt - sofern
zwischenzeitlich ein Schadenfall eingetreten ist - eine Rückstufung des
Vertrags.
Den Rabattschutz können Sie für die Dauer eines
Versicherungsjahrs abschließen. Wenn Sie den Rabattschutz nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf des Versicherungsjahrs schriftlich kündigen, verlängert sich
dieser um jeweils ein Jahr. Nach Wirksamwerden der Kündigung erfolgt für jeden
belastenden Schaden eine Rückstufung gemäß der geltenden AKB.
Im
Falle eines Versichererwechsels erhält Ihr Nachversicherer eine Bestätigung des
Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne den Rabattschutz ergeben
hätte.
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