Schutzbrief

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Kfz Schutzbrief Versicherung

Bei Vereinbarung eines Schutzbriefes erhält der Versicherungsnehmer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- oder der Kaskoversicherung den Einschluss eines Schutzbriefes ohne Beitragszuschlag oder gegen einen geringen Mehrbeitrag an.

Versicherungsnehmer die Mitglied in einem Automobilclub (z.B. ADAC oder ACE ) sind können in der Regel auf einen separaten Schutzbrief verzichten, da für Mitglieder bereits umfassende Schutzbriefleistungen bestehen.

Im Einzelfall sollten die Schutzbriefleistungen von Automobilclub und Kfz Versicherung geprüft werden.

Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die Kfz Versicherung um einen Schutzbrief zu erweitern könnte folgendermaßen gestaltet sein.

Allgemeine Bedingungen für die Kfz Versicherung

Wir erbringen nach Eintritt der genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.

Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen bzw. beginnen, erbringen wir folgende Leistungen:

Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.

Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.

Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.

Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann, oder es gestohlen worden ist.

Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs und eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.

Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.

Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 75 EUR je Übernachtung und Person.

Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 50 EUR je Tag.

Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.

Wir sorgen dafür, dass Sie und die mitversicherten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.

Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier). Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.

Können Sie an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das Fahrzeug nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel abhanden gekommen oder defekt sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu höchstens 110 EUR. Die Kosten des Ersatzschlüssels übernehmen wir nicht.

Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.

Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR pro Person.

Müssen Sie sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von 500 EUR je Schadenfall.

Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.

Können Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox
für Haustier). Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.

Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR pro Person.

Erweist sich infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten oder infolge einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Ihr Rückruf von einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug durch Rundfunk als notwendig, werden wir die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die hierdurch entstehenden Kosten
übernehmen.

Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Ist Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.

Ereignet sich der Schaden an einem Ort im Ausland, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen:

Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden Versandkosten.

Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 EUR.

Muss das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.

Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.

Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 EUR.

Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die Verschrottungskosten.

Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod einer mitversicherten Person.

Erkranken Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.

Sind Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen erstatten.

Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland ein für Sie benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.

Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung.

Ist Ihnen während einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall übernehmen.

Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe. Wir sind Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen und schalten wir auch Botschaften oder Konsulate ein.

Geraten Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage, die nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.

Ihnen werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und nachgewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen Schutzbriefleistung entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR erstattet.

Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen.

Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor.

Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung verpflichtet.

Der Beitrag für die Schutzbriefleistungen ist - soweit Sie diese Leistungen nicht ausdrücklich ausschließen - in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung enthalten.

Schließen Sie die Leistungen aus, vermindert sich der Beitrag in der der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um einen im Tarif festgelegten Betrag.

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