Teilkasko und Vollkasko Leistungen

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Leistungen der Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines versicherten Teilkasko oder Vollkasko Ereignisses.

Leistungen bei Beschädigung

Reparatur

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlt die Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu den vorgesehenen Obergrenzen.

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlt die Kaskoversicherung die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Abschleppen

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt die Kaskoversicherung die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich die Leistungen der Kaskoversicherung wegen der Beschädigung des Fahrzeugs die vertraglich vereinbarte Obergrenze nicht überschritten wird.

Leistungen bei Totalschaden, Zerstörung, Verlust

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

Neupreisentschädigung - sofern vereinbart

Bei vereinbarter Neupreisentschädigung zahlt die Kaskoversicherung den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb des vereinbarten Zeitraums nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen.

Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle eines Diebstahls

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw, infolge Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.

Die Regelung über die vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt hiervon unberührt.

Sachverständigenkosten

Die Kosten eines Sachverständigen erstattet die Kfz Versicherung nur, wenn diese dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer erstattet die Kfz Versicherung, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, soweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Höchstentschädigung

Die Höchstentschädigung der Kaskoversicherung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.

Selbstbeteiligung

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Fälligkeit der Zahlung, Abtretung

Sobald die Kfz Versicherung ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt hat, zahlt die Kaskoversicherung diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.

Hat die Kfz Versicherung ihre Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen.

Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige.

Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne die ausdrückliche Genehmigung der Kfz Versicherung weder abtreten noch verpfänden.

Rückforderung von Leistungen

Kann die Kfz Versicherung ihre Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?

Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordert die Kfz Versicherung von dieser Person ihre Leistungen nicht zurück.

Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das Schadenereignis grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordert die Kfz Versicherung ihre Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück, sondern nur bei vorsätzlicher Verursachung.

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