Mit einer Kaskoversicherung versichern Sie ihr eigenes Auto gegen mögliche Schäden durch bestimmte Gefahren.
Die Kaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder bei Verlust des eigenen Fahrzeuges als Folge eines versicherten Ereignisses.
Unterschiede gibt es nicht nur zwischen den Leistungen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, sondern auch bei den Kosten und dem Versicherungsumfang.
In der Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz gegen Schäden am
eigenen Pkw durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Sowie durch
Sturm, Hagel und Überschwemmung oder bei Unfällen mit Haarwild und bei Glasbruch
der Fahrzeugverglasung.
Die Teilkasko ist somit für alle
Kraftfahrzeuge - bei denen sich eine Reparatur im Schadenfall noch lohnt - ein
wichtiger Baustein der Kfz Versicherung.
Schadenfreiheitsklassen
oder eine Rückstufung im Schadenfall gibt es bei der Teilkaskoversicherung
nicht, der Beitragssatz liegt konstant bei 100 Prozent.
Zur Kalkulation
der Teilkasko Preise werden die Regionalklassen und vor allem die Typenklasse
des zu versichernden Fahrzeugs herangezogen.
Die Teilkaskoversicherung lässt sich um eine Vollkaskoversicherung erweitern.
Neben den o.g. Leistungen der Teilkaskoversicherung trägt die
Vollkaskoversicherung auch Kosten für selbst verschuldete Unfallschäden am
versicherten Fahrzeug und kommt für eintretende Schäden durch Vandalismus auf.
Die Vollkasko ist daher für finanzierte, geleaste und neuwertige
Fahrzeuge ein wichtiger Bestandteil der Kfz Versicherung.
Im
Gegensatz zur Teilkaskoversicherung gibt es in der Vollkaskoversicherung
Schadenfreiheitsklassen und eine Rückstufung im Schadenfall, der Beitragssatz
liegt im günstigsten Fall bei 18 Prozent.
Zur Kalkulation der Vollkasko
Preise werden die Schadenfreiheitsklassen, sowie die Regional- und Typenklassen
des zu versichernden Fahrzeugs herangezogen.
Im Gegensatz zur Kfz Haftpflichtversicherung ist die Vereinbarung einer
Kaskoversicherung freiwillig. Die Kaskoversicherung ersetzt jeweils die
Reparaturkosten bei einem Blechschaden und bei einem Totalschaden den
Wiederbeschaffungswert - abzüglich des zu erzielenden Restwerts des Fahrzeugs.
Die Vollkaskoversicherung zahlt auch dann, wenn der Schaden - zum
Beispiel im Ausland - von einem nicht versicherten oder zu gering versicherten
Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings kommt es dann im nächsten
Versicherungsjahr zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
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