Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlt die Kaskoversicherung die für die
Reparatur erforderlichen Kosten bis zu den vorgesehenen Obergrenzen.
Wird
das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlt die Kaskoversicherung
die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn
Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt die Kaskoversicherung die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Das gilt nur, soweit einschließlich die Leistungen der Kaskoversicherung wegen der Beschädigung des Fahrzeugs die vertraglich vereinbarte Obergrenze nicht überschritten wird.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die
Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen
Restwerts des Fahrzeugs.
Bei vereinbarter Neupreisentschädigung zahlt die Kaskoversicherung den
Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb des vereinbarten Zeitraums nach dessen
Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust
eintritt.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des
Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des
Fahrzeugs wird abgezogen.
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw, infolge Diebstahls
vermindert sich die Entschädigung um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine
selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.
Die Regelung
über die vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt hiervon
unberührt.
Die Kosten eines Sachverständigen erstattet die Kfz Versicherung nur, wenn diese dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat.
Mehrwertsteuer erstattet die Kfz Versicherung, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, soweit eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Die Höchstentschädigung der Kaskoversicherung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Sobald die Kfz Versicherung ihre Zahlungspflicht und die Höhe der
Entschädigung festgestellt hat, zahlt die Kaskoversicherung diese spätestens
innerhalb von zwei Wochen.
Hat die Kfz Versicherung ihre Zahlungspflicht
festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
Monats nach Schadenanzeige feststellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss
auf die Entschädigung verlangen.
Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist
zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grunde zahlen wir
die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der
schriftlichen Schadenanzeige.
Ihren Anspruch auf die Entschädigung können
Sie vor der endgültigen Feststellung ohne die ausdrückliche Genehmigung der Kfz
Versicherung weder abtreten noch verpfänden.
Kann die Kfz Versicherung ihre Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem
Schadenereignis, fordert die Kfz Versicherung von dieser Person ihre Leistungen
nicht zurück.
Dies gilt nicht, wenn der Fahrer das Schadenereignis grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
Lebt der Fahrer bei
Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordert die Kfz
Versicherung ihre Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
Schadens nicht zurück, sondern nur bei vorsätzlicher
Verursachung.