Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum
Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter
Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur
versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu
gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom
Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B.
Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn
der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B.
dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.
Versichert sind alle Schadenereignisse die in der Teilkaskoversicherung versichert sind.
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall
gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten
insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine
Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder
durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder
Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem
Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).