Bei einer besonderen Führerscheinregelung wird der Versicherungsnehmer z.B.
gleich in die SF-Klasse ½ eingestuft, wenn er seinen Führerschein seit
mindestens drei Jahren hat.
Der Schadenfreiheitsrabatt in der SF-Klasse
½ beträgt je nach Versicherer und gewähltem Tarif zwischen 75 Prozent und 140
Prozent.
Wer bislang noch kein zulassungspflichtiges Fahrzeug
versichert hatte, der kann mit dieser Führerschein-Regelung bis zu 155 Prozent
im ersten Versicherungsjahr sparen!
Die Versicherer können ihre
Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Die
Führerschein-Regelung könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs, wird er in die SF-Klasse 1/2 eingestuft, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sie weisen nach, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erteilt wurde oder
dieser gleichgestellt ist, seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw,
Krafträdern oder von Klein- bzw. Leichtkrafträdern, die ein amtliches
Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
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