Bei Vereinbarung eines Schutzbriefes erhält der Versicherungsnehmer Hilfe für das versicherte Fahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Kfz-Haftpflicht- oder der Kaskoversicherung den Einschluss eines Schutzbriefes ohne Beitragszuschlag oder gegen einen geringen Mehrbeitrag an.
Versicherungsnehmer die Mitglied in einem Automobilclub (z.B. ADAC oder ACE ) sind können in der Regel auf einen separaten Schutzbrief verzichten, da für Mitglieder bereits umfassende Schutzbriefleistungen bestehen.
Im Einzelfall sollten die Schutzbriefleistungen von Automobilclub und Kfz Versicherung geprüft werden.
Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die Kfz Versicherung um einen Schutzbrief zu erweitern könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Wir erbringen nach Eintritt der genannten Schadenereignisse die dazu im
Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen
aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Versicherungsschutz
besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit
nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Versichert ist das im
Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-,
Gepäck- oder Bootsanhänger.
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem
Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen bzw. beginnen, erbringen wir
folgende Leistungen:
Wir sorgen für die Wiederherstellung der
Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese
Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten
und verwendeten Kleinteile auf 150 EUR.
Kann das Fahrzeug an der
Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das
Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter
Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für
diese Leistung beläuft sich auf 200 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines
Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Ist das Fahrzeug von
der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich
Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch
entstehenden Kosten.
Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder
Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit
mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Haben Sie Ihr
Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den
Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR
für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des
Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit
Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin
betankt wird.
Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem
Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland
entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug
weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht
werden kann, oder es gestohlen worden ist.
Eine Rückfahrt vom
Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder eine Weiterfahrt vom
Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs und eine
Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland, eine Fahrt
einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder vom Zielort zum Schadenort, wenn
das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist.
Die Kostenerstattung
erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe
der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten
der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nachgewiesene
Taxifahrten bis zu 25 EUR.
Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei der
Beschaffung einer Übernachtungsmöglichkeit und übernehmen die Kosten für
höchstens drei Übernachtungen. Wenn Sie die Leistung Weiter- oder Rückfahrt in
Anspruch nehmen, zahlen wir nur eine Übernachtung. Sobald das Fahrzeug Ihnen
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf weitere
Übernachtungskosten. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 75 EUR je
Übernachtung und Person.
Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug
anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt oder
Übernachtung die Kosten des Mietwagens, bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit
zur Verfügung steht, jedoch höchstens für sieben Tage und höchstens 50 EUR je
Tag.
Muss das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports
in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei behilflich und
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei
Wochen.
Wir sorgen dafür, dass Sie und die mitversicherten Personen
möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden, wenn das
Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann und
die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein
gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
Können Sie auf einer Reise mit dem
versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre mitgeführte Katze nicht
mehr versorgen und stehen auch keine weiteren Mitreisenden zur Verfügung,
organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des Tiers. Zusätzlich übernehmen
wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B. Transportbox für Haustier).
Weiter organisieren wir die Unterbringung und Versorgung des Tiers an Ihrem
Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen die hierdurch entstehenden
Kosten für längstens 2 Wochen.
Können Sie an einem Ort, der mindestens 50
km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, das
Fahrzeug nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel abhanden gekommen oder defekt
sind, vermitteln wir die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und übernehmen die
Kosten für dessen Versand bis zu höchstens 110 EUR. Die Kosten des
Ersatzschlüssels übernehmen wir nicht.
Erkranken Sie oder eine
mitversicherte Person unvorhersehbar oder stirbt der Fahrer auf einer Reise mit
dem versicherten Fahrzeug an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem
ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgend
genannten Leistungen. Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht
bereits innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Reise (erstmalig oder
zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Müssen Sie oder eine
mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz
zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports
und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen
medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die
Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich
vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport
entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch
höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR pro Person.
Müssen Sie
sich infolge Erkrankung auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug länger als
zwei Wochen in einem Krankenhaus aufhalten, zahlen wir die Fahrt- und
Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahe stehende Person bis zur Höhe von
500 EUR je Schadenfall.
Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge
einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem
anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und
Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hierdurch
entstehenden Kosten. Wir erstatten bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 km
die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Entfernung bis
zur Höhe der Flugkosten der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die
Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 25 EUR.
Können Sie auf einer
Reise mit dem versicherten Fahrzeug Ihren mitgeführten Hund oder Ihre
mitgeführte Katze nicht mehr versorgen und stehen auch keine weiteren
Mitreisenden zur Verfügung, organisieren und bezahlen wir den Heimtransport des
Tiers. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für erforderliche Hilfsmittel (z. B.
Transportbox
für Haustier). Weiter organisieren wir die Unterbringung und
Versorgung des Tiers an Ihrem Wohnsitz, sofern dies erforderlich ist, und tragen
die hierdurch entstehenden Kosten für längstens 2 Wochen.
Kann das
versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung
oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von
einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des
Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden
Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz
bis 0,50 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem
erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen
entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch
höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 75 EUR pro Person.
Erweist
sich infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten oder infolge
einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens Ihr Rückruf von einer Reise mit dem
versicherten Fahrzeug durch Rundfunk als notwendig, werden wir die
erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten und die hierdurch entstehenden
Kosten
übernehmen.
Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen
Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Ist Ihr
ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet
sind und sich überwiegend aufhalten.
Ereignet sich der Schaden an
einem Ort im Ausland, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen
Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir zusätzlich folgende
Leistungen:
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der
Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen
Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf
schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle entstehenden
Versandkosten.
Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer
Werkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der
Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn das Fahrzeug an einem ausländischen
Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit
gemacht werden kann und wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des
Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.
Wir helfen Ihnen,
ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung
Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten, bis Ihnen das Fahrzeug
wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500 EUR.
Muss das
Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der
Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit
Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug
verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die
Verschrottungskosten.
Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im
Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports
oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die
hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen.
Wir
helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle
der Leistung Weiter- und Rückfahrt oder Übernachtung die Kosten, bis Ihnen das
Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht, jedoch höchstens 500
EUR.
Muss das Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland verzollt werden,
helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden
Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen
Sie Ihr Fahrzeug verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir
die Verschrottungskosten.
Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem
versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen
für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und
übernehmen die Kosten bis max. 10.000 EUR. Diese Leistung gilt nicht bei Tod
einer mitversicherten Person.
Erkranken Sie auf einer Reise mit dem
versicherten Fahrzeug im Ausland, informieren wir Sie auf Anfrage über die
Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und stellen, soweit erforderlich, die
Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder dem
Krankenhaus her und tragen die hierdurch entstehenden Kosten.
Sind Sie
auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland zur Aufrechterhaltung
oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich
sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen,
sorgen wir nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die
hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine
Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung
des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden wir Ihnen
erstatten.
Gerät auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland
ein für Sie benötigtes Dokument in Verlust, sind wir bei der Ersatzbeschaffung
behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren.
Geraten Sie
auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland infolge des Verlustes
von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stellen wir die Verbindung zu Ihrer
Hausbank her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach
dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen
bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung.
Ist Ihnen während einer
Reise mit dem versicherten Fahrzeug die planmäßige Beendigung Ihrer
Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder
eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung Ihres Vermögens
nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglichen vorgesehenen Zeitpunkt
zuzumuten, werden wir die im Verhältnis zur ursprünglichen geplanten Rückreise
entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 EUR je Schadenfall
übernehmen.
Werden Sie auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im
Ausland verhaftet oder wird Ihnen mit Haft gedroht, vermitteln wir Anwaltshilfe.
Wir sind Ihnen bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes, Sachverständigen
und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennen
und schalten wir auch Botschaften oder Konsulate ein.
Geraten Sie auf
einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland in eine besondere Notlage,
die nicht geregelt und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen
Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden wir die
erforderlichen Maßnahmen veranlassen und die hierdurch entstehenden Kosten bis
zu 500 EUR je Schadenfall übernehmen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder
Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie
Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Ihnen
werden auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug entstandene und
nachgewiesene Telefonkosten, die im Zusammenhang mit einer in Anspruch
genommenen Schutzbriefleistung entstanden sind, bis zu einem Betrag von 25 EUR
erstattet.
Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie
ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer
Zahlung abziehen.
Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der
endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten
noch verpfänden.
Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber
aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein
zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren
Leistungsverpflichtungen vor.
Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis
allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber zur Leistung
verpflichtet.
Der Beitrag für die Schutzbriefleistungen ist - soweit Sie
diese Leistungen nicht ausdrücklich ausschließen - in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung enthalten.
Schließen Sie die
Leistungen aus, vermindert sich der Beitrag in der der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um einen im Tarif festgelegten
Betrag.
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