Häufig kommt zum Jahreswechsel die Rechnung der Kfz-Versicherung für das neue Versicherungsjahr mit höheren Beiträgen zur Autoversicherung.
Grund für diese Beitragserhöhung kann eine notwendige Tarifanpassung, die
Änderung der Regionalklasse
(abhängig vom Zulassungsbezirk) oder die Erhöhung der Typenklasse
(abhängig vom Fahrzeugtyp) sein.
Als Versicherungsnehmer haben Sie bei
einer Beitragserhöhung immer zwei Möglichkeiten, entweder Sie nehmen die
Beitragserhöhung an oder Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und
wechseln in einen günstigeren Kfz-Tarif.
Wobei die Frist zur
Sonderkündigung stets mit dem Eingang der höheren Beitragsrechnung
beginnt. Ab Rechnungseingang haben Sie also theoretisch einen Monat Zeit die
Kfz-Versicherung aufgrund der Beitragserhöhung außerordentlich zu kündigen.
Diese Frist ist deshalb als theoretisch anzusehen, weil Sie die
Kfz-Versicherung nicht rückwirkend wechseln können. Wenn zum Beispiel die
Rechnung mit höheren Beiträgen erst am 15. Dezember bei Ihnen eingeht, so haben
Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum 15. Januar des Folgejahres, würden Sie am
15. Januar kündigen, so würde die neue Kfz-Versicherung rückwirkend zum 01.01.
beginnen müssen und eine Rückwärtsversicherung ist allgemein von den
Gesellschaften nicht gewünscht und online auch nicht möglich.
Der
Stichtag für die Sonderkündigung und den Wechsel
der Kfz-Versicherung ist also stets vor dem neuen Versicherungsjahr und somit
üblicherweise der 31.12. eines jeden Jahres, wenn das Versicherungsjahr dem
Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) gleicht.
Bevor Sie in einen anderen Tarif wechseln sollten Sie
die Preise und auch die Leistungen der verschiedenen Kfz-Versicherungen
vergleichen. Hierzu bietet sich unser unabhängiger Kfz-Versicherungsvergleich
an, bei dem Sie schnell und einfach die aktuellen Kfz-Tarife online vergleichen
können.
Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und ist nur
wirksam, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist dem Kfz-Versicherer zugestellt
werden.
Wenn Sie von Ihrem außerordentlichen Sonderkündigungsrecht
Gebrauch machen möchten können Sie das am einfachsten mit unserem beschreibbaren
Kündigungsformular im PDF-Format:
Als Versicherungsnehmer müssen Sie nachweisen
können das die Kündigung der Kfz-Versicherung rechtzeitig - innerhalb der
gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist - bei ihrem Kfz-Versicherer
eingegangen ist. Als wirkungsvoller Nachweis bietet sich ein Telefax mit
ausführlichem Sendebericht oder ein "Brief per Einschreiben, ggf. mit
Rückschein" an.
Wenn Sie eine gute und günstige Kfz Versicherung suchen,
dann bietet Ihnen unser kostenloser
Kfz-Versicherung Vergleich eine große Auswahl an guten und
günstigen Tarifen von preiswerten Direkt-Versicherungen!