Bei der Autoversicherung richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach dem
Wohnsitz des Halters, so dass Ihr Pkw der geltenden Regionalklasse des
Zulassungsbezirks zugeordnet wird. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den die
Zulassungsstelle für Ihr Fahrzeug der Kfz-Versicherung mitteilt. Ihrem
Kfz-Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr
Fahrzeug zu Beginn des Kfz-Versicherungsvertrags zugeordnet worden
ist.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem
Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters
liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich
der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu
einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene
Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres
wirksam.
Die Regionalklassen werden für die einzelnen Kfz-Versicherungsarten unterschiedlich festgelegt.
Die Kfz-Versicherungsgesellschaften nutzen die Regionalklassen, um die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu kalkulieren.
Die Regionalklassen geben Auskunft über die Schadenhäufigkeit in den verschiedenen Zulassungsbezirken.
Erfahrungsgemäß treten in Ballungszentren mit hoher Verkehrsdichte mehr Verkehrsunfälle ein, als in der weniger bewohnten ländlichen Umgebung mit geringerem Verkehrsaufkommen.
Als Folge dessen kommt es zu günstigeren Regionalklassen für Land-Bezirke und
höheren Regionalklassen für Stadt-Bezirke, wie z.B. bei der niedersächsichen
Landeshauptstadt Hannover, bei der es eine günstigere Regionalklasse für die
Bewohner des Hannover Land gibt als für die Einwohner der Hannover Stadt.
Je höher die Einstufung in die Regionalklasse erfolgt, umso teurer fällt
die Kfz-Versicherung im jeweiligen Zulassungsbezirk aus. Da Fahrzeughalter für
eine günstige Kfz-Versicherung nicht Ihren Wohnort wechseln würden, spielt die
Regionalklasse für den Versicherungsnehmer nur eine untergeordnete
Rolle.
Führt eine Änderung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung, so haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht!