Wie bei Kfz-Versicherungen allgemein üblich, so kann auch die Autoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt und der Tarif gewechselt werden.
Der Wechsel zu einer günstigeren Kfz-Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer sich bei einem anderen Kfz-Versicherer günstiger versichern kann oder der bisherigen Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht hat, wie es z.B. aufgrund eines eingetretenen Schadenfalls, einer Änderung des Tarifbeitrags oder einer Neueinstufung der Regional- oder Typenklasse der Fall sein kann.
Jedoch gibt es bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung einige Punkte zu beachten, vor allem muss der Versicherungsnehmer wissen welche Kündigungsmöglichkeiten für Ihn bestehen.
Grundsätzlich unterscheiden sich die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Kfz-Versicherungsvertrages und die außerordentliche Kündigung bei einem bestehenden Sonderkündigungsrecht.
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Wer seine Kfz-Versicherung zum Vertragsablauf ordentlich kündigen und wechseln will, der muss vor allem die einmonatige Kündigungsfrist einhalten!
Die meisten Kfz-Versicherer haben das Versicherungsjahr an das Kalenderjahr gekoppelt, so dass der Kfz-Versicherungsvertrag in diesem Fall eine Laufzeit bis zum 31.12. eines jeden Jahres hat.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich dieser immer automatisch um ein weiteres Jahr.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will muss seinen Vertrag also rechtzeitig
kündigen und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, die überwiegend am
30.11. eines jeden Jahres endet. Wer sich nicht sicher ist, der kann aus seinem
Versicherungsschein die vereinbarte Vertragslaufzeit entnehmen.
Die
Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages muss vom Versicherungsnehmer
unterschrieben sein und bei dem Kfz-Versicherer spätestens am Stichtag -
einen Monat vor Vertragsablauf und daher meistens am 30.11. wenn das
Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht - eingehen.
Empfehlenswert
ist deshalb die rechtzeitige Absendung der Kündigung, am besten per Einschreiben
mit Rückschein, damit der Versicherungsnehmer die fristgerechte Kündigung
gegenüber dem Versicherungsunternehmen im Zweifelsfall nachweisen kann, denn die
Beweislast liegt hier beim kündigenden Versicherungsnehmer.
Weitere Möglichkeiten die Kfz Versicherung vor dem Ablauf des
Versicherungsvertrages zu kündigen gibt es durch das außerordentliche
Kündigungsrecht (Sonderkündigungsrecht).
Ein außerordentliches
Kündigungsrecht besteht vor allem aus folgenden Gründen:
Wie bei jedem Versicherungsvertrag besteht auch im Rahmen der Kfz-Versicherung ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Preis erhöht.
Versicherungsverträge werden zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft bindend geschlossen, wobei die Erhöhung des Preises immer als eine einseitige Vertragsänderung gilt, was zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führt.
Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Preiserhöhung einen Monat und beginnt
mit Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung beim
Versicherungsnehmer.
Bei einem Fahrzeugwechsel kann ohne die Einhaltung
einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung gewechselt werden, weil mit dem
Fahrzeugwechsel das versicherte Fahrzeug und somit der vereinbarte
Vertragsgegenstand wegfällt.
Wenn die Versicherungsgesellschaft einen
Schadenfall reguliert kann ebenfalls die Kfz-Versicherung gewechselt werden,
jedoch mit einer Frist von einem Monat nachdem der Schadenfall von der Kfz
Versicherung abgeschlossen wurde.
Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln sollten Sie sich unbedingt die verschiedenen Kfz-Tarife und Angebote der Kfz-Versicherer vergleichen, hierzu bietet sich unser kostenloser Tarifrechner zum Kfz-Versicherungsvergleich an.