In der Autoversicherung richtet sich der Versicherungsbeitrag auch nach dem
Typ Ihres Fahrzeugs, Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher
Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Ein
unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der
Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht
oder verringert hat.
Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Rund 50 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge werden zu Beginn 2013 in eine neue Typklasse eingestuft.
Grund für die vielen Neueinstufungen:
Erstmals werden das Alter des Versicherungsnehmers und das Alter des jüngsten Fahrzeugfahrers bei der Einteilung der Typklasse berücksichtigt.
Allein in der Typenklasse für die Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 90
Prozent in neue Klassen eingestuft. Rund 55 Prozent der neu eingestuften
Fahrzeuge werden eine Klasse höher und nur rund 36 Prozent in eine niedrigere
Klasse eingestuft. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hervor.
In der
Vollkaskoversicherung sind knapp 45 Prozent aller Fahrzeuge von neuen
Typenklasen Einstufungen betroffen. Für rund 32 Prozent der Fahrzeuge steigt die
Typenklasse und für rund 59 Prozent sinkt die Typenklasse.
In der
Teilkaskoversicherung werden mehr als 50 Prozent der Fahrzeuge neu eingestuft.
Rund 21 Prozent davon um eine Typenklasse höher und fast 75 Prozent eine
Typenklasse niedriger.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden in der
Typklassenstatistik jetzt auch die schadenfreien Jahre berücksichtigt. Bislang
endete die SF-Klasse bei 25 unfallfreien Jahren. Die neue Staffelung der
SF-Klassen wurde nun auf 35 Jahre unfallfreie Jahre erweitert.
Die
Typklassen werden für die einzelnen Kfz-Versicherungsarten unterschiedlich
festgelegt:
Die Kfz-Versicherungsgesellschaften benötigen die Typklassen, um die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung berechnen zu können.
Die Typklassen geben Auskunft über den Schadenverlauf und die Unfallbilanzen der verschiedenen Fahrzeugmodelle.
Wurden mit einem Fahrzeugtyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird der Fahrzeugtyp in eine niedrigere Klasse eingestuft.
Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird hauptsächlich von der
Fahrzeugart und der Fahrweise der Fahrzeugnutzer beeinflusst. Je höher die
Einstufung in die Typenklasse erfolgt, umso teurer wird die
Kfz-Versicherung.
In der Vollkaskoversicherung werden
Verkehrsunfälle und in der Teilkaskoversicherung Fahrzeugdiebstähle,
Fahrzeugbrände und Glasschäden bei der Festlegung der Typklassen
berücksichtigt.
Um die Typklasse eines Fahrzeugs exakt bestimmen zu
können, analysiert der GDV jedes Jahr die Schadenbilanzen der verschiedenen
Fahrzeugtypen - das sind fast 22.000 verschiedene Fahrzeugmodelle.
Die neuen Typenklassen können ab sofort für Neuverträge und für bestehende Kfz-Versicherungsverträge zur nächsten Hauptfälligkeit angewendet werden. In aller Regel gelten die neuen Typenklassen ab dem 1. Januar nächsten Jahres.
Führt eine Änderung der Typenklasse in der Kfz-Versicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht!