Informieren Sie sich ausführlich in unserem Lexikon zur Kfz Versicherung über die Kasko Klausel „Abzug neu für alt“.
Bei der Klausel "Abzug neu für alt" handelt es sich um eine "versteckte" und nicht kalkulierbare Selbstbeteiligung im Falle eines Teilkasko- oder Vollkasko-Schadens!
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile
ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, kann vor allem
bei älteren Fahrzeugen eine Wertverbesserung eintreten.
Durch den Abzug
"neu für alt" wird diese Wertverbesserung wieder ausgeglichen. Von den Kosten
der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung der
alten Teile entsprechender Betrag (neu für alt) abgezogen, so dass der
Versicherungsnehmer einen Teil der Werkstattkosten alleine tragen muss. Die Höhe
des Abzugs richtet sich nach dem Alter und dem Grad der Abnutzung der ersetzten
Teile bzw. der Lackierung.
Gut beraten sind Versicherungsnehmer die einen Tarif auswählen bei dem die Kfz Versicherung auf den Abzug "neu für alt" verzichtet.
Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit auf den Abzug neu für alt zu verzichten könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen neu Teile ausgetauscht oder das
Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der
Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile
entsprechenden Betrag ab (neu für alt).
Bei Omnibussen ist der Abzug neu
für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das
Schadenereignis in den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt. Bei
den übrigen Fahrzeugarten gilt dies in den ersten drei Jahren.
Bei
Personenkraftwagen, Krädern, Klein- und Leichtkrafträdern wird kein Abzug neu
für alt vorgenommen.
Der Verzicht gilt nicht für Radio und
Abspielgeräte (z. B. für Cassetten, CD, DVD, MP3), Equalizer, Navigations- und
ähnliche Verkehrsleitsysteme, Verstärker oder CB-Funk-Gerät kombiniert mit Radio
oder auch entsprechende Mehrzweckgeräte sowie für den Ersatz eines Folgeschadens
nach einem Tierbiss - hier wird ein Abzug neu für alt
vorgenommen.
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