Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall
verschuldet hat oder nicht.
Der Fahrer bleibt mit seinem
persönlichen Schaden nach einem Unfall allerdings auf der Strecke, sofern er
selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist, kann er
nicht mit einer Entschädigung rechnen!
Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Versicherungslücke sinnvoll und preiswert:
Versichert sind die Personenschäden des Fahrers, die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.
Es besteht die Möglichkeit, den Fahrerschutz problemlos in bestehende Verträge zu integrieren.
Der Fahrerschutz kann für Pkw und Wohnmobile sowie für gewerbliche Risiken (Lieferwagen, Lkw, Zug- und Arbeitsmaschinen ausgenommen landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler) abgeschlossen werden.
Die Fahrerschutz-Leistungen orientieren sich an denen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten - und zwar auch bis zur Höhe der festgelegten Höchstentschädigungsleistung für den einzelnen Personenschaden (in der Regel zwischen 8 und 15 Mio. Euro).
Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach
den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht
- wie in einer klassischen Unfallversicherung üblich - nach einer festen
Versicherungssumme.
Zu den Entschädigungsleistungen gehören
insbesondere:
• Verdienstausfall
• Schmerzensgeld
• Leistungen für
sonstige Folgeschäden (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen,
Haushaltshilfe)
• Leistungen an Hinterbliebene (z.B.
Witwen-/Waisenrente)
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B.
Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen
vor.
Wichtig zu wissen: Entschädigungsleistungen aus dem
Fahrerschutz führen nicht zu einer Rückstufung des
Kfz-Haftpflichtvertrags.
Die Versicherer können ihre Allgemeinen
Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die
Kfz Haftpflichtversicherung um die Fahrerschutzversicherung zu erweitern könnte
folgendermaßen gestaltet sein.
Der Fahrerschutz deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem
Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Personenkraftwagens (Pkw
zur Eigenverwendung), Campingfahrzeugs (Wohnmobil), Liefer- oder Lastwagens, der
Zug- oder Arbeitsmaschine erleidet.
Der Leistungsumfang bestimmt sich
nach dem Recht der unerlaubten Handlung.
Ersatzansprüche bestehen deshalb insbesondere hinsichtlich des
Verdienstausfallschadens, des Schmerzensgelds, der behindertengerechten
Umbaumaßnahmen und der Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene.
Die Deckung
ist begrenzt auf die vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden in der bei
uns bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
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