Im Rahmen der Teilkaskoversicherung können unmittelbare Tierbiss- oder
Marderbissschäden mitversichert werden. Vorwiegend werden unmittelbare Schäden
an Schläuchen, Bremsleitungen, an der Verkabelung oder den Gummimanschetten
übernommen. Diese Schäden müssen wegen der Selbstbeteiligung allerdings oftmals
aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Bei einigen Versicherern sind
auch Folgeschäden (z.B. Motorschaden infolge Überhitzung wegen eines angenagten
Kühlmittelschlauchs) bis zu einem gewissen Betrag oder auch unbegrenzt
mitversichert.
Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen
für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die
Kaskoversicherung (Teilkasko) um mögliche Schäden durch Tierbisse zu erweitern
könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht
wurden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Folgeschäden aller Art sind bis 2.000 EUR mit versichert.
Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch
von Steuergeräten, Lenkungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der
Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf
den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
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