Die Teilkaskoversicherung umfasst die Beschädigung und Zerstörung durch einen
Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von §
2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z.B. Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse,
Dachse, Marder).
Demnach sind Schäden durch einen Zusammenstoß z.B. mit
Pferden, Rindern, Schafen davon nicht umfasst.
Einige Versicherer
erweitern den Versicherungsumfang auch auf solche Schäden, die auf Grund eines
Zusammenstoßes mit einem anderen Tier (z.B. mit Pferden, Rindern, Schafen oder
Tiere jeder Art) entstanden sind.
Da Tiere bekanntlicher Weise
unberechenbar sind ist der Einschluss von Zusammenstößen mit Tieren aller Art
eine sinnvolle Erweiterung für alle Teilkasko versicherten
Fahrzeuge!
Die Versicherer können ihre Allgemeinen Bedingungen für
die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die
Teilkaskoversicherung zu erweitern könnte folgendermaßen gestaltet
sein.
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit
Tieren aller Art.
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