Beim Gebrauch eines Fahrzeugs kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen.
Das 2007 in Kraft getretene Umweltschadensgesetz verpflichtet den
Verantwortlichen u.a. zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Flora, Fauna,
Böden und Gewässern. Voraussetzung für eine Haftung nach dem
Umweltschadensgesetz ist, dass der Schaden in Ausübung einer beruflichen
Tätigkeit entstanden ist. Einige Gesellschaften bieten einen Schutz vor
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem
Umweltschadensgesetz.
Insbesondere Freiberufler, Gewerbebetreibende
und Selbstständige haften für Schäden an der Umwelt die durch den Gebrauch ihres
Fahrzeuges verursacht werden!
Der Umweltschadenschutz ist daher für alle
beruflich genutzten Fahrzeuge eine wichtige Ergänzung zur Kfz
Haftpflichtversicherung!
Die Versicherer können ihre Allgemeinen
Bedingungen für die Kfz Versicherung (AKB) frei gestalten! Eine Möglichkeit die
Kfz Haftpflichtversicherung um eine Umweltschadenversicherung zu erweitern
könnte folgendermaßen gestaltet sein.
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen bzw. die Umwelt geschädigt. Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs:
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren, z. B. das Ein- und
Aussteigen und das Be- und Entladen. Einzelheiten zum Versicherungsumfang können
in den AKB nachgelesen werden.
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